Leider passiert es immer wieder, dass auf die Beauftragung eines Rechtsanwaltes wegen der vermeintlich hohen Kosten verzichtet wird. Gerade das kann aber erst recht teuer werden, denn es kann doch schnell passieren, dass man in einer eigentlich günstigen Rechtsposition auf Ansprüche verzichtet. Gerne stehe ich Ihnen bei Ihren Problemen zur Seite. Eine gute erste Möglichkeit ist die Erstberatung. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Gebühr von höchstens 190,00 Euro zzgl. MwSt vorgesehen. Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen eine Erstberatung als Verbraucher gewünscht wird. Auch diese Gebühr hängt vom Streitwert ab und fällt dadurch im Durchschnitt wesentlich geringer aus. In einem ersten Gespräch werden die rechtliche Lage und die Chancen einer erfolgreichen Rechtsverfolgung, bzw. Rechtsverteidigung erörtert. In vielen Fällen kann mit einer Erstberatung das Problem bereits gelöst werden. Rufen Sie mich an, ich freue mich auf Sie.
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